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FAQ - Häufig gestellte Fragen
Wer gilt versicherungsrechtlich als berufsunfähig?
Als berufsunfähig lt. Versicherungsbedingungen gilt eine Person, die infolge Krankheit, Unfall oder der Verfall von geistigen oder körperlichen Kräften seinen Beruf nicht mehr oder nur noch zum Teil ausführen kann. Die meisten Versicherungsgesellschaften unterscheiden zwischen 50 %iger oder 100 %iger Berufsfähigkeit. Es finden sich jedoch auch differenzierte Staffelungen an. So kommt z.B. bereits bei 25 % eine Teilleistung und ab 75 % ein Vollleistungen zum Zuge.
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