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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Wie sieht bei Berufsunfähigkeit die Situation für Selbstständige aus?

Selbständige haben meist keinen Anspruch auf gesetzliche Leistungen. Ausnahme: selbstständige Handwerksmeister. Sie müssen mdst. 216 Monate in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, bevor sie entscheiden können, ob sie entweder in der gesetzlichen RV bleiben wollen oder eine Private Rentenvorsorge vorziehen.

Jeder Selbstständige sollte genau checken, ob er Leistungen aus der Rentenversichern beanspruchen kann oder nicht und in der Folge unbedingt eine private Vorsorge für den Fall der Berufsunfähigkeit treffen. Das wertvollste Kapital für jeden Selbstständigen ist seine Arbeitskraft.

Achtung: Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird nach das persönliche Einkommen des Selbstständigen abgesichert, nicht jedoch Betriebskosten, Gehälter usw.



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