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FAQ - Häufig gestellte Fragen
Wie sieht bei Berufsunfähigkeit die Situation für Freiberufler aus?
Freiberufler haben gesetzlichen Anspruch über berufsständische Versorgungswerke, sofern diese das Risiko der Berufsunfähigkeit abdecken. Die Versorgungswerke und -kammern geben hier Auskunft.
Sind auch die Leistungen in der Regel höher als die bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern, so reichen sie doch meist nicht, um im Versicherungsfall den Lebensstandard zu erhalten.
Auf jeden Fall sollte jeder Freiberufler genau prüfen lassen, wie hoch sich eine mögliche Versorgungslücke bei Berufsunfähigkeit darstellt.
Die Differenz zwischen der Leistung des Versorgungswerks und dem Nettoeinkommen gilt es auf jeden Fall, mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung abzudecken.
Viele Versicherungsgesellschaften bieten gerade für Freiberufler spezielle Bedingungen, die auf ein Verweisungsrecht verzichten. Das heißt, dass z.B. einem Friseur, der berufsunfähig wird, nicht die Versicherungsleistung verweigert werden kann, weil er z.B. als Verkäufer seinen Lebensunterhalt verdienen könnte. Auf das Verweisungsrecht verzichten die gesetzlichen BU-Versicherungen in aller Regel nicht.
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