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FAQ - Häufig gestellte Fragen
Wie sieht die gesetzliche Situation bei Berufsunfähigkeit für Arbeitnehmer aus?
Arbeitnehmer sind über die gesetzliche Rentenversicherung auch gegen Berufsunfähigkeit versichert. Allerdings sind heute die Leistungen erheblich eingeschränkt für alle die nach dem 1.1.1961 geboren sind. Diese Personengruppe erhält nur noch eine sog. Erwerbsminderungsrente, deren Höhe davon abhängt, wie hoch die Arbeitseinschränkung ausfällt.
Die volle Erwerbsminderungsrente erhält nur eine Person, deren Arbeitsfähigkeit pro Tag unter drei Stunden liegt.
Die halbe Erwerbsminderungsrente kann nur von Personen beansprucht werden, die zwischen drei und sechs Stunden auf dem Arbeitsmarkt tätig sein kann.
Das heißt im Klartext. Ein Generaldirektor, der noch sechs Stunden als Tankwart arbeiten könnte, ist grundsätzlich nicht rentenberechtigt.
Wer am 1.1.2001 das 40. Lebensjahr vollendet hat, kann eine Teilrente im Fall der Berufsunfähigkeit beanspruchen.
Die Rentenhöhen sind jedoch mehr als dürftig. Im Durchschnitt liegen diese im Fall einer Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit zwischen 500,00 und 1000,00 Euro.
Der Weg ins soziale Abseits ist damit für viele Menschen kaum aufzuhalten, wenn privat nicht vorgesorgt wurde.
Gerade Berufsanfänger tragen ein hohes Risiko, da diese häufig noch keinen Anspruch auf Leistungen haben, da die Wartezeit für gesetzliche Leistungen fünf Jahre beträgt.
Ein Versicherungsfachmann kann genau ausrechnen, wie hoch eine Versorgungslücke ist und diese mit einer ausreichenden privaten Berufsunfähigkeitsversicherung schließen.
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